Private Zahnzusatzversicherung

Gesetzlich Versicherte müssen bei vielen zahnärztlichen Behandlungen, vor allem bei Zahnersatzbehandlungen, mit einem beachtlichen Eigenanteil rechnen. Eine private Zahnzusatzversicherung kann daher sinnvoll sein, um im Bedarfsfall die Versorgungslücke schließen zu können.

Der Anteil der gesetzlichen Krankenkassen beträgt 50% der Kosten für eine entsprechende Regelversorgung. Mit dem Bonus für regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen kann dieser Anteil auf maximal 65% erhöht werden. Das bedeutet, dass selbst bei der Regelversorgung oft noch ein erheblicher Eigenanteil anfällt. Werden darüber hinaus hochwertigere Materialien wie Gold oder Keramik oder alternative Behandlungen gewünscht, ist die Differenz zur Standardbehandlung grundsätzlich selbst zu zahlen.

Private Zusatzversicherung

Durch eine private Zahnzusatzversicherung lässt sich der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen aufstocken. Dabei kann von der günstigen Grundabsicherung bis zum Premiumschutz, der eine Kostenerstattung von bis zu 90% für Zahnersatz vorsieht, frei gewählt werden. Bei den meisten privaten Zahnversicherungen können einzelne Bausteine kombiniert werden, d.h. Kunden zahlen nur für die Leistungen, die sie auch tatsächlich brauchen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt einige Beispiele für solche Bausteine sowie die mögliche Abdeckung unterschiedlicher Tarife:

Beispiele: Bausteine Zahnerhalt: Grundabsicherung Premiumschutz
Einlagefüllungen (Inlays/Onlays) idR. 100 % 100 %
Kunststofffüllungen idR. 100 % 100 %
Wurzelbehandlungen oft nicht erstattungsfähig 100 %
Parodontosebehandlungen oft nicht erstattungsfähig 100 %
Professionelle Zahnreinigung durchschnittlich 60 € pro Versicherungsjahr 100 %
Beispiele: Bausteine Zahnersatz: Grundabsicherung Premiumschutz
Kronen durchschnittlich 75 % idR. max 90 %
Brücken durchschnittlich 75 % idR. max 90 %
Implantate durchschnittlich 75 % idR. max 90 %
Zahnersatzreparaturen durchschnittlich 75 % idR. max 90 %
Eingliederung von Provisorien durchschnittlich 75 % idR. max 90 %

Wie deutlich der zu tragende Eigenanteil bei einer größeren Behandlung reduziert werden kann, wenn der Premiumschutz einer privaten Zahnversicherung greift, lässt sich anhand des folgenden Rechenbeispiels ablesen:

Zahnarztrechnung für Behandlung mit vier Implantaten: 10.250,58 €
Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse (inkl. 30% Bonus): -961,75€
Eigenbeteiligung ohne Zusatzversicherung: 9.288,83 €
Leistung bei Premiumschutz (90% der Zahnarztrechnung, abzüglich Kassenanteil): 8.263,77 €
Verbleibende Eigenbeteiligung: 1.025,06 €

Quelle: Beispielrechnung, ERGODirekt, Premiumtarif ZAB/ZAE,2015

Gut zu wissen: Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben für die ersten Jahre Leistungsbegrenzungen. So kann z.B. im ersten Versicherungsjahr die Tarifleistung auf 200-300 Euro, in den ersten beiden Jahren zusammen auf 500 Euro begrenzt sein. In der Regel werden nach Ablauf des vierten Versicherungsjahres keine Begrenzungen mehr angesetzt. Je früher Sie sich also um eine zusätzliche Absicherung kümmern, umso mehr können Sie im Bedarfsfall davon profitieren.