Bleaching

Wenn gesunde Zähne die Pflicht sind, dann sind strahlend weiße Zähne die Kür. Immer mehr werden makellose Zähne zu einem Statussymbol, und der einst in den USA entstandene Trend, verfärbte Zähne kosmetisch aufzuhellen, setzt sich auch hierzulande immer stärker durch.

Aber wodurch kommt es eigentlich zu Verfärbungen der Zähne? „Das kann ganz unterschiedliche Ursachen haben.“, weiß unser Experte. „Die Grundfarbe unserer Zähne ist genetisch bedingt. Manch einer hat das Glück, von Natur aus weiße Zähne zu haben, ein anderer hat eher gelbe Zähne. Im Laufe der Zeit werden Mineralstoffe aus dem Zahnschmelz herausgelöst, wodurch das Zahnbein immer stärker durchschimmert. Auch nutzen sich die hellen Zahnpartien durch das Kauen nach und nach ab. Es ist also völlig normal, dass Zähne mit zunehmendem Alter dunkler werden. Verletzungen oder eine Wurzelkanalbehandlung können außerdem dazu führen, dass Blutbestandteile und deren Zerfallsprodukte den Zahn nach einigen Jahren gräulich verfärben. Hinzu kommt, dass sich im Zahnschmelz färbende Stoffe, z.B. aus Tee, Kaffee oder Rotwein, ablagern. Selbst Medikamente können Flecken verursachen, indem ihre Farbstoffe über das Blut in die Zähne gelangen und von innen heraus zu Verfärbungen führen.“

Bleaching

Längst sind blendend weiße Zähne nicht mehr nur den Reichen und Schönen vorbehalten. Die meisten Zahnärzte bieten mittlerweile Bleaching an, womit verfärbte Zähne wirkungsvoll und substanzschonend aufgehellt werden können. Zur Zahnaufhellung wird in der Regel Wasserstoffperoxid eingesetzt, das bei der Behandlung Sauerstoff und die Farbstoffe im Zahn „unsichtbar“ macht.

Man unterscheidet folgende Verfahren:


  • Home Bleaching: Die Aufhellung kann zu Hause erfolgen mithilfe individuell gefertigter Kunststoffschienen, die mit Bleichgel befüllt sind und – je nach Konzentration des Wirkstoffes – täglich für mehrere Stunden getragen werden müssen. Je nach Grad der Verfärbung können bis zu 15 Behandlungen nötig sein.
  • Office-Bleaching: Schneller funktioniert das Bleichen in der Zahnarztpraxis. Dabei bringt der Zahnarzt ein stärker konzentriertes Aufhellungsmittel direkt auf den zu behandelnden Zahn, nachdem er das umliegende Zahnfleisch vor Beeinträchtigungen geschützt hat. Für ein länger anhaltendes Ergebnis sind meist mehrere Sitzungen notwendig.
  • Power-Bleaching: Dabei werden Präparate mit höherer Konzentration eingesetzt und mit Licht oder Laser aktiviert, um den Prozess zu beschleunigen. Meist genügen zwei Behandlungen, um die gewünschte Aufhellung zu erreichen.
  • Walking-Bleach-Technik: Wenn ein einzelner, abgestorbener Zahn aufgehellt werden soll, kann eine Einlage in den Zahn eingebracht werden, die mit Bleichmittel getränkt ist und einen oder mehrere Tage im Zahn verbleibt. Nach Abschluss der Behandlung wird die Höhle mit zahnfarbener Füllung verschlossen.

Neben diesen vom Zahnarzt betreuten oder durchgeführten Methoden sind im freien Handel auch Präparate für den Eigengebrauch, z.B. White Strips, verfügbar. Zahnärzte sehen die Selbstbehandlung jedoch skeptisch, da meist keine vorausgehende Kontrolle erfolgt und ein unsachgemäßer Gebrauch zu Schäden an Zähnen und Zahnfleisch führen kann.

Vor einer Bleaching-Anwendung sollte der Zahnarzt grundsätzlich prüfen, ob die Zähne für eine Aufhellung geeignet sind, d.h. ob Karies, Risse im Zahnschmelz oder freiliegende Zahnhälse vorliegen. Außerdem darf das Zahnfleisch keine Entzündungen oder Verletzungen aufweisen. Da Bleichungsmittel die Schutzschicht des Zahnes angreifen, das Zahnfleisch und die Schleimhäute reizen können und zu einer erhöhten Empfindlichkeit von Zähnen oder Zahnhälsen führen können, sollte Bleaching immer unter ärztlicher Aufsicht durchgeführt werden. Nach der Zahnaufhellung empfiehlt sich eine Härtung des behandelten Zahnschmelzes mit Fluoriden. Je nach Qualität der Mundhygiene, der Ernährungsgewohnheiten und der Beanspruchung der Zähne kann die Wirkung der Zahnaufhellung etwa ein bis drei Jahre halten.

Das sollten Sie wissen: Bleaching führt zu unschönen Farbunterschieden zwischen aufgehellten natürlichen Zähnen und Füllungen oder Zahnersatz, deren Farbe durch die Aufhellung nicht verändert werden kann. Eine Erneuerung von Füllungen oder Kronen kann daher nach dem Bleaching erforderlich werden, um das ästhetische Gesamtbild nicht zu beeinträchtigen.